Die Kirchgemeinde
Die katholische Kirchgemeinde hat ihre Wurzeln im Mittelalter und ist heute, wie die politische oder Schul-Gemeinde auch, eine Gebietskörperschaft, die innerhalb der verfassungs- und gesetzmässigen Schranken ihre Angelegenheiten selbst ordnet. Sie tut dies über ihre Organe: die Gesamtheit der Stimmberechtigten (KGV), die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission (RPK).
Die insgesamt 75 römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich sind wie die kantonale Körperschaft staatlich anerkannte Personen des öffentlichen Rechts und umfassen die auf ihrem Gebiet wohnhaften katholischen Mitglieder. Gemäss der geltenden Kirchenordnung schaffen die Kirchgemeinden aufgrund des Steuerrechts die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens.
Das oberste Organ der Kirchgemeinde, bestehend aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten.
Die Kirchenpflege (Kirchgemeinderat) verwaltet die Kirchgemeinde und vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung.
Rechnungsprüfungskommission zur Überwachung des Finanzhaushalts.
Das kirchliche Parlament der kantonalen Körperschaft entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuer auf kantonaler Ebene.
Hier finden Sie die aktuellsten und wichtigsten Dokumente der Kirchgemeinde.