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Kirchenpflege

Die Kirchenpflege (anderswo auch Kirchgemeinderat oder Kirchenrat genannt) wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestellt. Die Kirchenpflege trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Sie besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, welcher in der Kirchgemeindeordnung umschrieben ist. Die Zugehörigkeit zur Kirchenpflege ist ehrenamtlich. Der Pfarrer oder die Gemeindeleitung ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenpflege.

Unsere Kirchenpflege:

Markus Diethelm

Präsidium

Stephan Bürgler

Liegenschaften

Theres Derungs

Aktuariat / Information

Roger Harris

Personelles / Vizepräsidium

Patrick Henggi

Kantine Pfarreiheim

Stephan Oberlin

Bildung / Jugend

Heidi Wand

Gutsverwaltung / Versicherungen