Die Kirchenpflege (anderswo auch Kirchgemeinderat oder Kirchenrat genannt) wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestellt. Die Kirchenpflege trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Sie besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, welcher in der Kirchgemeindeordnung umschrieben ist. Die Zugehörigkeit zur Kirchenpflege ist ehrenamtlich. Der Pfarrer oder die Gemeindeleitung ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenpflege.
Unsere Kirchenpflege:
Markus Diethelm
Präsidium
Stephan Bürgler
Liegenschaften
Theres Derungs
Aktuariat / Information
Roger Harris
Personelles / Vizepräsidium
Patrick Henggi
Kantine Pfarreiheim
Stephan Oberlin
Bildung / Jugend
Heidi Wand
Gutsverwaltung / Versicherungen