Die Kirchenpflege (anderswo auch Kirchgemeinderat oder Kirchenrat genannt) wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestellt. Die Kirchenpflege trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Sie besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, welcher in der Kirchgemeindeordnung umschrieben ist. Die Zugehörigkeit zur Kirchenpflege ist ehrenamtlich. Der Pfarrer oder die Gemeindeleitung ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenpflege.
Unsere Kirchenpflege:

Markus Diethelm
Präsidium

Stephan Bürgler
Liegenschaften

Theres Derungs
Aktuariat / Information

Roger Harris
Personelles / Vizepräsidium

Patrick Henggi
Kantine Pfarreiheim

Stephan Oberlin
Bildung / Jugend

Heidi Wand
Gutsverwaltung / Versicherungen