Pfarrkirchenstiftungen sind die historisch gewordenen zivilen Rechtsträger für das Vermögen von Pfarrei und Pfarramt. Sie verwalten ihr Vermögen und regeln selbstständig ihren Finanzhaushalt. Als Institution der Kirche sichern sie auf Dauer den kirchlichen Besitzstand und dienen der Pfarrei-Seelsorge. Die Mittel dazu bilden neben den Zinsen alle Kollekten, Spenden und anderweitigen Erträge.
Die Kirchenstiftung untersteht nicht der staatlichen Aufsicht, sondern der Administration und der kirchlichen Jurisdiktion des Bischofs der Diözese Chur, der auch die Stiftungsratsmitglieder ernennt.
Die Kirchenstiftung Richterswil-Samstagern ist Eigentümerin der kirchlichen Liegenschaften:
Eine Ausnahme bildet das Pfarreiheim, das Eigentum der Kirchgemeinde ist.
Stiftungsräte:
- Pfarrer Dr. Mario Pinggera, Richterswil, Präsident
- Ulrich Fiechter, Richterswil
- Walter Grossmann, Richterswil
- Daniela Majoleth, Samstagern
- Mario Malacarne, Richterswil
- Thomas von Atzigen, Richterswil
- Monica Zumbach, Samstagern
Kontakt:
Dr. Mario Pinggera
Pfarrer