Der Verlust eines Angehörigen gehört zu den schwierigsten, aber unausweichlichen Erfahrungen im menschlichen Leben.
Als Seelsorgerinnen und Seelsorger möchten wir Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten und unterstützen. Sie dürfen sich sowohl für die Sterbebegleitung, als auch für die Trauerarbeit nach dem Tod Ihres Angehörigen an unser Pfarramt wenden.
Für die Meldung von Todesfällen oder die Anmeldung einer Beerdigung oder einer Urnenbeisetzung wenden Sie sich zuerst an das Bestattungswesen der Gemeinde Richterswil, resp. der Wohngemeinde der verstorbenen Person. Die Gemeinde wird anschliessend mit unserem Pfarramt Kontakt aufnehmen, um den Zeitpunkt der Beisetzung oder Trauerfeier abzusprechen.
Der „Leitfaden für den Todesfall“ bietet Ihnen hilfreiche Informationen für die anstehenden Schritte.
Nützliche Informationen und Regelungen zur kirchlichen Bestattung finden Sie in unserem Merkblatt „Abdankungen“: